AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Zicksee Camping
1) Geltungsbereich:
Diese Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Campinggäste (im Folgenden nur „Gast“) und des Campingplatzbetreibers, der Marktgemeinde St. Andrä am Zicksee (im Folgenden nur „Betreiber“).
Mit der Annahme des Angebotes und Wirksamwerden des Vertrages, erkennt der Gast die Geltung dieser Geschäftsbedingungen, die aktuell gültige Preisliste sowie die Campingordnung des Campingplatzes (abrufbar unter https://www.zicksee-camping.at/agb/) an. Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen müssen schriftlich festgelegt werden.
2) Buchung
Nach Kontaktaufnahme eines Gastes mit dem Betreiber (via Online-Buchung, schriftlich, telefonisch oder persönlich) kann dem Gast ein E-Mail zugesandt werden, in dem je nach Verfügbarkeit eine vorläufige Reservierung eines Stellplatzes ausgewiesen sowie Zahlungsinformationen (Höhe und Zahlungsziel) für eine Anzahlung und die Stornobedingungen bekanntgegeben werden. Diese vorläufige Reservierung stellt ein Angebot des Betreibers auf Eingehen eines Campingvertrages (im Folgenden „Vertrag“) dar. Durch das fristgerechte und vollständige Bezahlen der Anzahlung beim Betreiber kommt der Vertrag zustande. Der Gast erhält ein Schreiben (E-Mail), in dem die Buchung bestätigt wird. Wird zu spät oder nicht vollständig bezahlt, verfällt das Angebot und es kommt kein Vertrag zustande.
3) Stornobedingungen
Storniert der Gast nach Zustandekommen des Vertrages seine Buchung oder reist er nicht an, verfällt die geleistete Anzahlung zur Gänze.
4) Anreise und Abreise
Der reservierte Stellplatz kann am Anreisetag ab 12:00 Uhr bezogen werden. Zuvor hat sich der Gast an der Rezeption anzumelden. Ein früherer Bezug ist nur nach vorheriger Zustimmung des Betreibers möglich.
Die Anreise ist bis 20:00 Uhr möglich. Sollte sich die Anreise des Gastes verzögern hat er den Betreiber rechtzeitig zu informieren, andernfalls hat der Betreiber das Recht, den Stellplatz am nächsten Tag neu zu vergeben. Der Betreiber ist nicht verpflichtet einen Ersatzstellplatz anzubieten. Die nicht erfolgte Anreise gilt als Storno des Gastes (siehe Punkt 3.). Sollte bei der Anreise der Stellplatz beschädigt oder verschmutzt sein, muss der Gast dies sofort melden.
Am Abreisetag ist der Stellpatz bis spätestens 12:00 Uhr frei und sauber dem Betreiber zu übergeben (Check Out). Am Stellplatz vorgenommene Veränderungen – egal ob zulässig oder nicht – sind vom Gast auf eigene Kosten zu entfernen, andernfalls kann der Betreiber die nötigen Arbeiten auf Kosten des Gastes vornehmen lassen.
Sollte der Stellplatz nicht benötigt werden, kann der Platz nach Zustimmung des Betreibers und gegen einen Aufpreis bis 18:00 Uhr benutzt werden (Late Check Out). Erfolgt eine spätere Abreise wird die gesamte Tagesgebühr verrechnet.
5) Bezahlung
Die Bezahlung des gesamten Aufenthaltes abzüglich der Anzahlung erfolgt am Abreisetag bei der Rezeption. Dem Betreiber steht jedoch – insbesondere bei einem Aufenthalt von über einer Woche oder Verstöße gegen die Campingordnung – das Recht zu, jederzeit eine Zwischenabrechnung zu legen.
Es wird nur Barzahlung, Bankomat oder Kreditkartenzahlung akzeptiert. Fremdwährungen werden nicht akzeptiert. Der Betreiber ist berechtigt, gegen Forderungen des Gastes mit eigenen Forderungen aufzurechnen.
6) Leistungsumfang
Durch den Vertragsabschluss hat der Gast im gebuchten Zeitraum Anspruch auf die Nutzung der allgemeinen Infrastruktur und Gemeinschaftseinrichtungen (Sanitäranlagen, Stromversorgung, Strand, etc.) des Campingplatzes sowie des ihm zugewiesenen Stellplatzes im vereinbarten Umfang (Zelt, Wohnwagen bzw. Wohnmobil). Das Abstellen von PKW und Motorrädern ist nur auf dem eigenen Stellplatz erlaubt. Ausrangierte und behördlich abgemeldete Fahrzeuge dürfen auf dem Stellplatz nicht abgestellt werden.
Der Stellplatz darf maximal durch die Personenanzahl genutzt werden, die angemeldet wurden. Der Besuch von Gästen des Gastes („Tagesgäste“) ist gegen eine Tagesbesuchspauschale gestattet. Tagesgäste haben den Campingplatz bis spätestens 22:00 Uhr zu verlassen. Nächtigungen von Tagesgästen sind in der Verwaltung anzumelden und die hierfür fälligen Nächtigungsgebühren zu bezahlen.
Die Weitergabe des dem Gast zugewiesenen Stellplatzes oder sonstiger Rechte aus dem Vertrag an Dritte ist nicht gestattet. Im Fall einer Unbenutzbarkeit des Campingplatzes aufgrund von höherer Gewalt oder behördlichen Sperren (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, etc.), darf der Gast seinen Stellplatz für die Dauer der behördlichen Anordnung bzw. bis zur Wiedereröffnung durch den Betreiber nicht in Anspruch nehmen und hat den Campingplatz in diesem Zeitraum zu verlassen. Ansprüche –welcher Art auch immer – können vom Gast daraus nicht abgeleitet werden.
7) Zuweisung und Nutzung des Stellplatzes
Der jeweilige Stellplatz wird entweder vom Gast selbst (via Online-Buchung, schriftlich, telefonisch oder vor Ort) ausgewählt oder vom Betreiber zugewiesen. In Ausnahmefällen kann es jedoch aus betrieblichen Gründen erforderlich sein, dem Gast einen anderen als den reservierten Stellplatz zuzuweisen. Der Betreiber behält sich für solche Fälle das Recht vor, den Stellplatz einseitig abzuändern. Ansprüche – welcher Art auch immer – können vom Gast daraus nicht abgeleitet werden.
Es ist dem Gast ohne vorherige Zustimmung des Betreibers nicht gestattet, Veränderungen am Stellplatz vorzunehmen. Der Stellplatz ist stets vom Gast selbst sauber und gepflegt zu halten. Die Grenzen des zugewiesenen Stellplatzes sind strikt zu beachten. In Zweifelsfällen wird der exakte Grenzverlauf durch den Betreiber bestimmt.
Es ist untersagt, Antennen, Satellitenschüsseln und dergleichen an Bäumen, Pflanzen oder Gegenständen, welche nicht dem Gast gehören, zu montieren. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass er nur technisch einwandfreie Gerätschaften und Zubehör einsetzt, sodass keine Eigen- oder Fremdgefährdung eintritt.
Die Grenzen des zugewiesenen Stellplatzes sind strikt zu beachten. In Zweifelsfällen wird der exakte Grenzverlauf durch den Betreiber bestimmt.
Nähere Regelungen enthält die Platzordnung für den Campingplatz St. Andrä am Zicksee, die von allen Gästen und Tagesgästen zu beachten ist.
8) Minderjährige
Der Aufenthalt von Personen unter 16 Jahren ist auf dem Campingplatz nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person, der die Aufsichtsrechte von einem Erziehungsberechtigten übertragen wurden, gestattet. Der Betreiber übernimmt keinesfalls die Aufsichtspflicht für Minderjährige.
9) Tierhaltung
Hunde und Katzen sind auf dem Campingplatz –wegen Rücksicht auf den Ziesel- nicht erlaubt. Auch die Mitnahme anderer Haustiere ist nicht erlaubt.
10) Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer automatisch.
Kann der vereinbarte Stellplatz aufgrund von höherer Gewalt oder behördliche Sperren (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, etc.) nicht zur Verfügung gestellt werden, ist der Campingplatz berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Gast wird hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt und die geleistete Anzahlung wird zurückerstattet, sofern die Kündigung noch vor der ersten Nächtigung erfolgt ist. Darüberhinausgehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Für bereits erfolgte Nächtigungen fällt das vereinbarte Entgelt an.
Der Betreiber kann die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung erklären/oder aussprechen. Wichtige Gründe sind unter anderem Verletzung der Campingplatzordnung, vertragswidrige Nutzung oder Gefährdung von anderen Personen, deren Eigentum oder sich selbst. In diesen Fall hat der Gast den Campingplatz nach Bezahlung sofort zu verlassen.
11) Haftung
Der Gast haftet für jeden Schaden, den er selbst oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gastes Leistungen des Betreibers entgegennehmen (z.B. gemeinsam auf einem Stellplatz Unterkunft nehmenden Personen, Angehörigen und Tagesgäste), verursachten.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden aufgrund von zufälligen bzw. unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Unwetter, Hagel, Wind, umgefallene Bäume, herunterfallende Äste, Krankheiten, Epidemien).
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, gilt als Gerichtsstand das Bezirksgericht Neusiedl am See als vereinbart.
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